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Celna24.de

Reiseassistent

Prüfen Sie die zollfreien Grenzen für Alkohol, Tabak und andere Waren vor dem Grenzübertritt.

Ładowanie ...

So funktioniert der Reiseassistent

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Reiseart wählen

Geben Sie an, ob Sie per Flugzeug (Freigrenze 430 EUR) oder auf dem Landweg (Freigrenze 300 EUR) in die EU einreisen.

2

Mitbringsel erfassen

Listen Sie alle Waren auf, die Sie mitbringen: Elektronik, Kleidung, Geschenke, Alkohol, Tabak und andere Erzeugnisse.

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Freigrenzen prüfen

Der Rechner ermittelt automatisch, welche Waren innerhalb der Freigrenzen liegen und wofür Abgaben fällig werden.

4

Abgaben berechnen

Für Waren über den Freigrenzen zeigt der Rechner den pauschalen Zollsatz (2,5%) oder den regulären Zollsatz und die fällige Einfuhrumsatzsteuer.

Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?

  • Vor der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land (Urlaub, Geschäftsreise)
  • Zur Prüfung der zollfreien Wertgrenzen (430 EUR Flug / 300 EUR Land)
  • Zur Berechnung der Abgaben für Waren über den Freigrenzen
  • Zur Prüfung der Mengenfreigrenzen für Alkohol und Tabak
  • Wenn Sie wertvolle Waren (Schmuck, Elektronik, Uhren) einführen möchten
  • Zur Information über die Bargeldanmeldepflicht ab 10.000 EUR

Expertentipps

Freigrenzen kennen

Flugreisende: 430 EUR pro Person (Reisende unter 15 Jahren: 150 EUR). Landweg/Seeweg: 300 EUR pro Person. Die Freigrenze gilt pro Person und kann nicht auf Mitreisende übertragen werden.

Mengenfreigrenzen für Alkohol und Tabak

Flugreisende dürfen zollfrei mitbringen: 200 Zigaretten ODER 50 Zigarren, 1 Liter Spirituosen (über 22%) ODER 2 Liter (bis 22%), 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Diese Grenzen gelten zusätzlich zur Wertfreigrenze.

Pauschaler Zollsatz nutzen

Für Reisemitbringsel bis 700 EUR Wert (über der Freigrenze) kann ein pauschaler Abgabensatz von 2,5% Zoll plus 19% EUSt beantragt werden - oft günstiger als der reguläre Zollsatz.

Bargeldanmeldepflicht beachten

Bei Ein- oder Ausreise aus/in die EU mit Barmitteln ab 10.000 EUR besteht eine Anmeldepflicht beim Zoll. Dies umfasst Bargeld, Schecks, Edelmetalle und Prepaid-Karten.

Berechnungsbeispiel

Rückkehr aus der Türkei per Flugzeug mit einem Teppich (350 EUR) und Lederwaren (200 EUR):

Teppich350,00 EUR
Lederwaren200,00 EUR
Gesamtwert550,00 EUR
Freigrenze (Flugreise)430,00 EUR
Zollpflichtiger Betrag120,00 EUR
Pauschaler Zollsatz (2,5%)3,00 EUR
Einfuhrumsatzsteuer (19%)23,37 EUR
Gesamte Abgaben26,37 EUR

Rechtsgrundlagen

Reisefreimengenverordnung

Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, Art. 41-49 und Richtlinie 2007/74/EG: Regelt die zollfreien Wert- und Mengengrenzen für Reisende bei der Einfuhr in die EU.

EU-Bargeldverordnung

Verordnung (EU) 2018/1672: Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 EUR bei der Ein- und Ausreise aus dem Zollgebiet der EU.

Pauschaler Abgabensatz

Art. 56 der Zollbefreiungsverordnung: Ermöglicht die Anwendung eines pauschalen Zollsatzes von 2,5% für Waren im persönlichen Gepäck bis zu einem Wert von 700 EUR.

Einfuhrverbote und -beschränkungen

Bestimmte Waren unterliegen Einfuhrverboten (z.B. geschützte Tier-/Pflanzenarten nach CITES, gefälschte Markenware) oder Beschränkungen (Arzneimittel, Waffen, Lebensmittel tierischen Ursprungs).

Häufig gestellte Fragen

Reiseassistent - Online-Rechner